Banken und Girokonto:
Girokonto für Studenten:
Informationen:
Tagesgeldkonto:
Freistellungsauftrag
Zinserträge bei einem Girokonto oder Tagesgeldkonto müssen versteuert werden. Doch auch hier gibt es Freibeträge die für Ledige und Verheiratete verschieden sind. So kann ein Lediger insgesamt 801,- EUR pro Jahr freistellen lassen (750,- EUR Sparerfreibetrag und 51,- EUR Werbungskostenpauschale). Bei Ehepaaren können beide zusammen insgesamt das doppelte freistellen lassen, also 1602,- EUR (1500,- EUR plus 102,- EUR).
Diese Beträge kann man auch auf mehrere Kreditinstitute/Banken verteilen. Da es durchaus sein kann, dass man sein Girokonto bei einer anderen Bank hat als sein Tagesgeldkonto, sollte man sich die jeweils erteilten Freistellungsaufträge notieren, um den Überblick zu behalten. Wichtig ist jedoch, dass man die Freistellungsgrenzen bei den Anträgen nicht übersteigt.

